KonkurseKonkurse ObwaldenArmando Sciascera sel., ausgeschlagene Erbschaft
Konkurspublikation

Armando Sciascera sel., ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Obwalden

Armando Sciascera sel., ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Sarnen (Obwalden) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Konkurspublikation wurde am 14.09.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Armando Sciascera sel., ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Obwalden
Adresse
Sarnen (Obwalden)
Konkursdatum
10.09.2026
Publikation
14.09.2026
Verfahrensstand
Konkurspublikation

Armando Sciascera sel., ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Konkurspublikation wurde am 14.09.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht; das Konkursverfahren wurde am 10.09.2026 eröffnet. Zuständig für die Abwicklung ist das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs. Zweck der Gesellschaft: Allfällige Eigentums- und Drittansprachen sind ebenfalls binnen der Eingabefrist unter Vorlegung der Beweismittel beim Konkursamt Obwalden schriftlich geltend zu machen. Anlässlich eines vorangegangenen öffentlichen Inventars fand bereits ein Schuldenruf statt. Die Eingabefrist beträgt daher 10 Tage. Diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen bereits im vorausgegangenen Schuldenruf beim Konkursamt Obwalden angemeldet haben, sind gemäss Art. 234 SchKG einer nochmaligen Eingabe enthoben, haben jedoch binnen der Eingabefrist die Beweismittel für ihre Forderungen an das Konkursamt einzusenden.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Allfällige Eigentums- und Drittansprachen sind ebenfalls binnen der Eingabefrist unter Vorlegung der Beweismittel beim Konkursamt Obwalden schriftlich geltend zu machen. Anlässlich eines vorangegangenen öffentlichen Inventars fand bereits ein Schuldenruf statt. Die Eingabefrist beträgt daher 10 Tage. Diejenigen Gläubiger, die ihre Forderungen bereits im vorausgegangenen Schuldenruf beim Konkursamt Obwalden angemeldet haben, sind gemäss Art. 234 SchKG einer nochmaligen Eingabe enthoben, haben jedoch binnen der Eingabefrist die Beweismittel für ihre Forderungen an das Konkursamt einzusenden.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

Verwandte Einträge

Weitere Konkurse im Kanton Obwalden