Konkurse › Konkurse Obwalden › Maria Josefina sel. Egger, ausgeschlagene Erbschaft
Konkurspublikation

Maria Josefina sel. Egger, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Obwalden

Maria Josefina sel. Egger, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Sarnen (Obwalden) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Konkurspublikation wurde am 03.11.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Maria Josefina sel. Egger, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Obwalden
Adresse
Sarnen (Obwalden)
Konkursdatum
29.10.2026
Publikation
03.11.2026
Verfahrensstand
Konkurspublikation
Branche
Handel & Verkauf

Maria Josefina sel. Egger, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Konkurspublikation wurde am 03.11.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht; das Konkursverfahren wurde am 29.10.2026 eröffnet. Zuständig für die Abwicklung ist das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs. Zweck der Gesellschaft: Allfällige Eigentums- und Drittansprachen sind ebenfalls binnen der Eingabefrist unter Vorlegung der Beweismittel beim Konkursamt Obwalden schriftlich geltend zu machen. Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Sachen der Verlassenschaft sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht ein Gläubiger binnen der Eingabefrist schriftlich und eingeschrieben dagegen Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap.

Über die Firma

Firmenzweck

Allfällige Eigentums- und Drittansprachen sind ebenfalls binnen der Eingabefrist unter Vorlegung der Beweismittel beim Konkursamt Obwalden schriftlich geltend zu machen. Die Konkursverwaltung erachtet sich als ermächtigt, sämtliche beweglichen Sachen der Verlassenschaft sofort freihändig, en bloc oder stückweise zu verkaufen bzw. zu versteigern, sofern nicht ein Gläubiger binnen der Eingabefrist schriftlich und eingeschrieben dagegen Einsprache erhebt. Stillschweigen gilt als Zustimmung.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

Verwandte Einträge

Weitere Konkurse in der Branche Handel & Verkauf