KonkurseKonkurse ZürichMarlis Zirn-Just
Kollokationsplan

Marlis Zirn-Just

Kanton Zürich

Marlis Zirn-Just mit Sitz in Elgg (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 24.07.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Marlis Zirn-Just
Kanton
Zürich
Adresse
Elgg (Zürich)
Publikation
24.07.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan

Marlis Zirn-Just (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 24.07.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der obgenannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind schriftlich einzureichen: beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; beim Konkursamt Elgg: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung: der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Elgg
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der obgenannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind schriftlich einzureichen: beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; beim Konkursamt Elgg: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung: der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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