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Kollokationsplan

Ralph Reinhold Bürgler, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Zürich

Ralph Reinhold Bürgler, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Stäfa (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 02.10.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Ralph Reinhold Bürgler, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Zürich
Adresse
Stäfa (Zürich)
Publikation
02.10.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Ralph Reinhold Bürgler, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 02.10.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.10.2026 beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Konkursamt Konkursamt Stäfa schriftlich einzureichen.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Stäfa
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Nachtrages zum Kollokationsplan sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.10.2026 beim Bezirksgericht Meilen rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Konkursamt Konkursamt Stäfa schriftlich einzureichen.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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