KonkurseKonkurse ZürichTH DeMontage GmbH
Kollokationsplan

TH DeMontage GmbH

UID CHE-361.127.536

TH DeMontage GmbH (GMBH) mit Sitz in Brüttisellen (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 27.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
TH DeMontage GmbH
UID
CHE-361.127.536
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kanton
Zürich
Adresse
Ruchstuckstrasse 14, 8306 Brüttisellen
Publikation
27.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Bau & Handwerk

TH DeMontage GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) aus Brüttisellen befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 27.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 27.08.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dübendorf schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 27.08.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dübendorf schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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