KonkurseKonkurse St. GallenTimberWorld AG
Kollokationsplan

TimberWorld AG

UID CHE-396.839.399

TimberWorld AG (AG) mit Sitz in Goldach (St. Gallen) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 23.09.2026 im SHAB publiziert.

Firma
TimberWorld AG
UID
CHE-396.839.399
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Kanton
St. Gallen
Adresse
Felbenstrasse 10, 9403 Goldach
Publikation
23.09.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan

TimberWorld AG (Aktiengesellschaft (AG)) aus Goldach befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 23.09.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Konkursamt St.Gallen. Zweck der Gesellschaft: vormals Marktstrasse 12, 8570 Weinfelden Die vom Konkursamt unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Forderungen aus öffentlichem Recht, welche bereits Gegenstand eines Administrativverfahrens sind, gelten als von der Gläubigergesamtheit anerkannt, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert zehn Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt, dagegen Einspruch erhebt und eine Geltendmachung fordert. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die vom Konkursamt anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen wurden und auf deren Geltendmachung die Gesamtheit der Gläubiger verzichtet hat, innert zwanzig Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt, geltend zu machen.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Konkursamt St.Gallen
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

vormals Marktstrasse 12, 8570 Weinfelden Die vom Konkursamt unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Forderungen aus öffentlichem Recht, welche bereits Gegenstand eines Administrativverfahrens sind, gelten als von der Gläubigergesamtheit anerkannt, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert zehn Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt, dagegen Einspruch erhebt und eine Geltendmachung fordert. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die vom Konkursamt anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen wurden und auf deren Geltendmachung die Gesamtheit der Gläubiger verzichtet hat, innert zwanzig Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt, geltend zu machen.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

Verwandte Einträge

Weitere Konkurse im Kanton St. Gallen