KonkurseKonkurse ZürichBrigitte Widhalm, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan

Brigitte Widhalm, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Zürich

Brigitte Widhalm, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 05.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Brigitte Widhalm, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Zürich
Adresse
Zürich (Zürich)
Publikation
05.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Brigitte Widhalm, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 05.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wiedikon-Zürich - Konkursamt Wiedikon-Zürich. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1.4.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Name schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wiedikon-Zürich - Konkursamt Wiedikon-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 1.4.2026 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Name schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

Verwandte Einträge

Weitere Konkurse in der Branche Handel & Verkauf