KonkurseKonkurse ObwaldenCureline AG
Kollokationsplan

Cureline AG

UID CHE-247.244.533

Cureline AG (AG) mit Sitz in Sachseln (Obwalden) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 06.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Cureline AG
UID
CHE-247.244.533
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Kanton
Obwalden
Adresse
Dornistrasse 20, 6072 Sachseln
Publikation
06.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Cureline AG (Aktiengesellschaft (AG)) aus Sachseln befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 06.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 16. August 2026 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nr. 2 (Anfechtungsansprüche) und Nr. 3 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichnenden Konkursamt bis zum 26. August 2026 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Obwalden - Dienststelle Konkurs
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen beim Kantonsgericht des Kantons Obwalden und Beschwerden gegen das Inventar innert 10 Tagen beim Obergericht des Kantons Obwalden, beides seit Bekanntgabe im Schweizerischen Handelsamtsblatt, anzuheben, andernfalls der Kollokationsplan und das Inventar als anerkannt betrachtet werden. Sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 16. August 2026 schriftlich (eingeschrieben) dagegen opponiert, verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der Inventarpositionen Nr. 2 (Anfechtungsansprüche) und Nr. 3 (Verantwortlichkeitsansprüche). Falls diesem Verzicht stattgegeben wird, haben die Gläubiger die Möglichkeit, beim unterzeichnenden Konkursamt bis zum 26. August 2026 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung dieses Anspruches zu verlangen. Die vorhandenen Unterlagen liegen den Gläubigern nach Voranmeldung beim Konkursamt zur Einsicht auf.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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