KonkurseKonkurse ZürichHans Peter IMSENG, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan

Hans Peter IMSENG, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Zürich

Hans Peter IMSENG, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 23.09.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Hans Peter IMSENG, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Zürich
Adresse
Zürich (Zürich)
Publikation
23.09.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Hans Peter IMSENG, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 23.09.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich. Zweck der Gesellschaft: In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan mit Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes oder des Lastenverzeichnisses sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan mit Lastenverzeichnis und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes oder des Lastenverzeichnisses sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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