KonkurseKonkurse ZürichPatrizio De Pascali
Kollokationsplan

Patrizio De Pascali

Kanton Zürich

Patrizio De Pascali mit Sitz in Niederglatt ZH (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 21.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Patrizio De Pascali
Kanton
Zürich
Adresse
Niederglatt ZH (Zürich)
Publikation
21.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Patrizio De Pascali (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 21.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.08.2026 beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Dielsdorf als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Niederglatt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 21.08.2026 beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Dielsdorf als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Niederglatt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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