KonkurseKonkurse ZürichRainer Karl Gerhard GÜNTHER
Kollokationsplan

Rainer Karl Gerhard GÜNTHER

Kanton Zürich

Rainer Karl Gerhard GÜNTHER mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 05.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Rainer Karl Gerhard GÜNTHER
Kanton
Zürich
Adresse
Zürich (Zürich)
Publikation
05.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Rainer Karl Gerhard GÜNTHER (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 05.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich. Zweck der Gesellschaft: In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oerlikon-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

In diesem Konkursverfahren liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oerlikon-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. b) Beim Konkursamt Oerlikon-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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