KonkurseKonkurse ZürichRoman Horisberger, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan

Roman Horisberger, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Zürich

Roman Horisberger, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 22.07.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Roman Horisberger, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Zürich
Adresse
Zürich (Zürich)
Publikation
22.07.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Roman Horisberger, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 22.07.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.07.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Unterstrass-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 22.07.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

Verwandte Einträge

Weitere Konkurse in der Branche Handel & Verkauf