KonkurseKonkurse ZürichSICS Swiss IC Solutions GmbH
Kollokationsplan

SICS Swiss IC Solutions GmbH

UID CHE-351.474.634

SICS Swiss IC Solutions GmbH (GMBH) mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 26.08.2026 im SHAB publiziert.

Firma
SICS Swiss IC Solutions GmbH
UID
CHE-351.474.634
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kanton
Zürich
Adresse
Geroldstrasse 27, 8005 Zürich
Publikation
26.08.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

SICS Swiss IC Solutions GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) aus Zürich befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 26.08.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich. Zweck der Gesellschaft: Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26.08.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Aussersihl-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 26.08.2026 beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Aussersihl-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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