KonkurseKonkurse ZürichSilvia Odermatt geb. Müller, ausgeschlagene Erbschaft
Kollokationsplan

Silvia Odermatt geb. Müller, ausgeschlagene Erbschaft

Kanton Zürich

Silvia Odermatt geb. Müller, ausgeschlagene Erbschaft mit Sitz in Illnau (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 24.07.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Silvia Odermatt geb. Müller, ausgeschlagene Erbschaft
Kanton
Zürich
Adresse
Illnau (Zürich)
Publikation
24.07.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Silvia Odermatt geb. Müller, ausgeschlagene Erbschaft (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 24.07.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau. Zweck der Gesellschaft: Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Illnau schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap, © CARTO.

Über die Firma

Firmenzweck

Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon ZH, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon ZH, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Illnau schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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