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Kollokationsplan

Stephan Albert Bamert

Kanton Zürich

Stephan Albert Bamert mit Sitz in Zürich (Zürich) ist Gegenstand eines Konkursverfahrens. Die Kollokationsplan wurde am 21.10.2026 im SHAB publiziert.

Firma
Stephan Albert Bamert
Kanton
Zürich
Adresse
Zürich (Zürich)
Publikation
21.10.2026
Verfahrensstand
Kollokationsplan
Branche
Handel & Verkauf

Stephan Albert Bamert (Gesellschaft) befindet sich im Konkursverfahren.

Die Kollokationsplan wurde am 21.10.2026 im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Zuständig für die Abwicklung ist das Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich. Zweck der Gesellschaft: Im Konkurs über Stephan Albert Bamert liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: 1.Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. 2.Beim Konkursamt Hottingen-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Verlauf

Verfahrensverlauf

Publizierte Schritte im SHAB sowie typischer weiterer Ablauf eines Konkursverfahrens.

Quellen & Amt

Zuständiges Konkursamt

Konkursamt
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Hottingen-Zürich
Standort

Standort der Firma

Karten © OpenStreetMap.

Über die Firma

Firmenzweck

Im Konkurs über Stephan Albert Bamert liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Hottingen-Zürich zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: 1.Beim Bezirksgericht Zürich als Aufsichtsbehörde: Beschwerden gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke. 2.Beim Konkursamt Hottingen-Zürich: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.

Detaildaten stammen aus der amtlichen SHAB-XML-Publikation. Angaben ohne Gewähr; kein Ersatz für einen Handelsregisterauszug.

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